AGB und Nutzungsordnung

Präambel

Nutzer des RedwoodTrails, der Reitanlage und der Hofanlage Lock (Langenklint 7,38539 Müden) sind alle Personen, die oben erwähnte Anlagen betreten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Besucher aktiv (Reiter, Führperson, Kursteilnehmer, etc.) oder passiv (Helfer, Begleitperson, Zuschauer) die Anlagen nutzt und/oder am Geschehen teilnimmt.

In unserem Park sind Pferde, Ponies, Esel, Mulis, etc. willkommen. Im nachfolgenden sind sie der einfachheithalber alle als  Pferde bezeichnet.

Die AGB und Nutzungsordnung ist im Internet unter www.redwoodtrails.de einzusehen. Jeder Nutzer ist verpflichtet , sich namentlich erfassen zu lassen und diese AGB und Nutzungsordnung einmalig beim 1. Betreten der Anlage unterschrieben abzugeben. Bei minderjährigen Besuchern muss die Unterschrift zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten getätigt werden. Alle Nutzer, auch Begleiter oder Besucher, erkennen mit Betreten des Reitparks und der Hofanlagen diese AGB und Nutzungsordnung an.

Anmeldung und Buchung

Aktuell angebotene Leistungen sind im Internet unter www.redwoodtrails.de veröffentlicht. Angebotene Leistungen werden in der Regel online gebucht. Nach Überweisung des kompletten Betrags wird die Buchung per email bestätigt, der Platz ist dann verbindlich reserviert. 

Bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung bietet der Nutzer den Abschluss der Buchung verbindlich an. Hier kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters, die nach Überweisung des kompletten Betrages erfolgt, bestätigt. Erst dann ist der Platz verbindlich reserviert.

Zahlungen – Auslandzahlungen

Bei Buchung via eTermin wird direkt an einen gängigen Zahlungsdienst weitergeleitet. Bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung ist der Beitrag spätestens innerhalb sieben Werktagen zu überweisen. Erst nach Geldeingang und der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber ist die Buchung bestätigt. Bei Zahlungen aus dem Ausland achten Sie bitte darauf, dass gegebenenfalls fällige Gebühren oder Währungsschwankungen von Ihnen zu tragen sind.

 Rücktritt von einer Buchung

Sie können bis 4 Wochen vor dem Buchungstag zurücktreten, die Nutzungs-/Kursgebühr wird dann vollständig zurückerstattet. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Buchungstag ist der halbe Nutzungs-/Kursbeitrag, bei noch kurzfristiger Absage der volle Beitrag als Aufwandsentschädigung fällig. Die Stornierung muss schriftlich per email an info@redwoodtrails.de oder per sms an 01746422286 erfolgen. Hier muss die gebuchte Leistung, der Name und das Konto für Rücküberweisungen angegeben werden. Für die Rücküberweisung wird eine Frist von 10 Werktagen eingeräumt.

Bis 14 Tage vor dem Kurs/Training kann der Termin vom Kunden noch verschoben werden, sofern Ersatztermine verfügbar sind. Dafür findet sich auf der Terminbestätigungsmail ein Link.

Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden. Der Ersatzteilnehmer oder -Nutzer muss die AGB und die Nutzungsordnung anerkennen, die geforderten Bedingungen für die Nutzung müssen von Pferd und Reiter/Führer erfüllt werden. Dem Veranstalter muss dies spätestens zum Eintritt in den Park bekannt gegeben werden.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 3 BGB (Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung) ist ausgeschlossen.

Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter

Der Betreiber ist in folgenden Fällen berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:

  • ohne Rückzahlung der Nutzungsgebühr oder des Kursbeitrags,wenn:
  • Ein Nutzer/Besucher das Trainingsgeschehen ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder den Anweisungen der Platzaufsicht nicht nachkommt.
  • Das Verhalten gegenüber dem Pferd nicht tierschutzrechtlich konform ist.
  • Das Pferd einen unerlaubten Hufschutz, zum Beispiel Hufeisen mit Stollen oder Stiften (ab 3mm Höhe) trägt.
  • Ein Reiter/Führer keine Kontrolle über sein Pferd hat oder das Pferd gefährliche Verhaltensweisen zeigt, zum Beispiel gezielt schlägt, beißt,  steigt oder andere Pferde und Menschen attackiert.
  • Das Pferd offensichtlich krank ist, unter Schmerzen leidet, lahmt oder im schlechten Allgemeinzustand ist.
  • Wenn die Kurs oder Nutzungsgebühr nicht vollständig bezahlt ist.
  • Gegen die Nutzungsordnung verstoßen wird.

-mit Rückzahlung der Nutzungsgebühr/Kursbeitrags oder ggf.Stellung eines Ersatztermins, wenn:

  • Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Der Anlagenbetreiber aufgrund der herrschenden Wetterbedingungen oder Bodenverhältnisse eine Gefahr für die Nutzer oder ein Schaden am Trailplatz befürchten muss.
  • Nutzer/Teilnehmer durch Verhalten oder Aussagen den Betreibern ( in Person oder deren Firmen) in Ansehen schaden oder deren Arbeit unnötig erschweren. 

Datenschutz

Die Daten jedes Nutzers werden, soweit geschäftsnotwendig, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet. 

Bildrechte

Mit der Unterschrift der AGB/Nutzungsordnung erklärt sich jeder Nutzer/Besucher damit einverstanden, dass etwaig gemachte Fotos ohne Anspruch auf Vergütung von der Lock & Göde GbR verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Ein Einspruch gegen die Nutzung von Fotos und Bildern bedarf der Schriftform bereits bei der Anmeldung. Bilder oder Videos die von den auf der Anlage arbeitenden Personen oder anderen Nutzern gemacht werden, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der gezeigten Personen nicht veröffentlicht werden. 

Haftungsausschluß

  • Die Nutzung des RedwoodTrails und der Aufenthalt auf der Reit-und Hofanlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko. 
  • Die Benutzung aller im Reitpark befindlichen Hindernisse sowie aller anderen Ausrüstungsgegenstände des Parks und der Hofanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Dem Nutzer ist bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann. 
  • Sicherheits-und Tierschutzbestimmungen (auch im Hinblick auf die Ausrüstung von Mensch und Pferd) einzuhalten, obliegt einzig und alleine dem Nutzer. Das Tragen eines Reithelms und einer Reit-Sicherheitsweste, bei der Bodenarbeit das Tragen von Stahlkappenschuhen und Handschuhen wird ausdrücklich empfohlen. Für das Pferd empfiehlt der Begtreiber Fesselkopfgamaschen,Hufglocken und eine passende Ausrüstung.
  • Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen-und Sachschäden) die sich aus der Nutzung der Anlage, dem Aufenthalt auf dem gesamten Grundstück, sowie der An-und Abfahrt ergeben, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon nur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  • Die Nutzer/Teilnehmer kommen darüber überein, daß eine Haftung des Betreibers für Personenschäden ausgeschlossen ist, ausgenommen bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder dessen Mitarbeitern.
  • Jede Haftung für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist – soweit rechtlich zulässig – generell ausgeschlossen.
  • Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet die gezeigten Übungen mit seinem Pferd nachzumachen.
  • Jeder Nutzer bestätigt mit der Unterschrift dieser AGB und Nutzungsordnung, dass sowohl er als auch sein Pferd in ausreichender körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme, sowie ausreichend versichert ist. Insbesondere hat eine gültige Kranken- und Haftpflicht-Versicherung, sowie eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung zu bestehen
  • Es wird keine Haftung übernommen für abgestellte Fahrzeuge und Anhänger, für Verlust,Beschädigung oder Verschmutzung von Garderobe, Sätteln, Ausrüstung und anderen mitgebrachten Gegenständen.
  • Ist der Betreiber in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderung in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Betreibers gegenüber dem Nutzer
  • Der Betreiber haftet nicht für grobfahrlässig verursachte Sach – und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Betreibers beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grobfahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Betreiber unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Betreiber haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritten, derer sich der Betreiber in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/Nutzers und seines Pferdes/seiner Pferde im Zusammenhang mit der Nutzung des RedwoodTrails Es ob liegt dem Nutzer, seinen Gesundheitszustand und den sein des Pferdes vorher zu überprüfen.

 Nutzungsordnung des RedwoodTrails

  • Jeder Nutzer erkennt zusätzlich zu dieser AGB/Nutzungsordnung, auch die grundsätzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes(TierSchG) an.
  • Grundsätzlich ist die Nutzung der Anlagen nur nach vorheriger Anmeldung und zu festgelegten Terminen möglich. Die An- und Abreise hat innerhalb des gebuchten Zeitfensters zu erfolgen. Es befindet sich stets eine Person vor Ort, die Aufsicht über den gesamten Platzbereich führt.
  • Der Reit-und Trailplatz darf nur nach Absolvierung eines Einführungslehrgangs beritten werden. Ohne Teilnahme an einem entsprechendem Lehrgang ist die Nutzung nur vom Boden aus gestattet..
  • Beim freien Training arbeitet der Teilnehmer vollkommen selbstständig. Der Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person (Platzaufsicht oder Trainer) ist meist anwesend. Dies stellt allerdings keine durchgehende Beaufsichtigung  jedes einzelnen Pferd/Mensch-Paar da. Kinder unter 12 Jahren sind stets von einem pferdeerfahrenen Erwachsenen zu begleiten.
  • Einführungslehrgänge oder Kurse auf dem Trail Park beinhalten u.a. grundsätzliche Sicherheitsaspekte, Schulung in Bodenarbeit und die Arbeit an den dort aufgestellten Hindernissen. Grundkenntnisse des Teilnehmers im Umgang mit Pferden und eine Basisausbildung des Pferdes sind Voraussetzung für die Teilnahme.
  • Bei ungünstigen Wetterbedingungen oder Bodenverhältnissen behält sich der Betreiber vor, den Platz zu sperren. Buchungen können dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Auf Verlangen kann der Kaufpreis zurückerstatten werden. Schlechte Wetterverhältnisse berechtigen den Nutzer jedoch nicht, seinerseits von der Buchung zurückzutreten. Wetterfeste Kleidung oder im Sommer auch Fliegenschutz wird empfohlen.
  • Die Nutzung des RedwoodTrails und der Aufenthalt auf der Reit-und Hofanlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen-und Sachschäden) die sich aus der Nutzung der Anlage, dem Aufenthalt auf dem gesamten Grundstück, sowie der An-und Abfahrt ergeben, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon nur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  • Jeder Nutzer hat Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten. Die Anlage ist entsprechend pfleglich zu behandeln. Abfall ist in den entsprechend bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Tierische Hinterlassenschaften sind zügig zu entfernen. Hierfür stehen mehrere, auf dem Gelände verteilte Servicestationen zur Verfügung.
  • Ein eventuell entstandener Schaden an Hindernissen, Pflanzanlagen oder sonstigen Bauten ist sofort der Platzaufsicht zu melden. Ein Nutzer, der einen Schaden verursacht, haftet für den von ihm verursachten Schaden voll umfänglich.
  • Um eine angenehme Atmosphäre zu gewährleisten, werden Freundlichkeit und Höflichkeit jedem Mitbenutzer gegenüber vorausgesetzt. Eine Belästigung von anderen Nutzern oder das Stören des Trainingsgeschehens hat auszubleiben. Wiederholte Auffälligkeiten führen zum Platzverweis.
  • Auf dem Sandplatz und an den Hindernissen haben Kursgruppen immer Vorrang gegenüber einzelnen Nutzern, die im freien Training sind.
  • Mitgebrachte Pferde müssen stets kontrollierbar sein, sowohl geführt als auch geritten. Ein Pferd, dass für andere Anlagennutzer eine Gefahr darstellt, wird umgehend vom Platz verwiesen
  • Das Mindestalter für Pferde ist 2 Jahre, wenn geritten wird 4 Jahre
  • Teilnehmende Tiere müssen frei von ansteckenden Erkrankungen sein und aus einem gesunden Bestand kommen. Impfungen gegen Tetanus, Influenza, Herpes werden empfohlen.
  • Hufschutz mit Stollen oder stark hervorstehenden Widiastiften (mehr als 3 mm) ist auf der Anlage untersagt und kann zum Ausschluss des Pferdes führen.
  • Die Pferde müssen stets ein geeignetes Kopfstück tragen. Bei der Bodenarbeit sind dies Knotenhalfter, Strickhalfter oder ein gut sitzender Kappzaum. Stallhalfter sind nicht geeignet. Sobald der Reiter auf dem Rücken des Pferdes Platz nimmt, muss ein zum Reiten geeignetes Kopfstück verwandt werden. Die sind alle gängigen, tierschutzkonformen Zäumungen, mit oder ohne Gebiss. Für die Sicherheit und Zweckmäßigkeit der Ausrüstung ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
  • Führstricke mit Panikhaken sind nicht geeignet. Es ist zwingend zum Führen ein Leitseil erforderlich in der Länge von 3,50 m bis 5,50 m.
  • Ein Beinschutz, der das Röhrbein und Fessel umschließt wird dringend empfohlen, ebenso ein Schutz für den Kronrand, z.B. Hufglocken.
  • Sicherheitsausrüstung wie Reithelm, Sicherheitsweste, Handschuhe, Stahlkappenschuhe, etc. werden empfohlen. Minderjährige Teilnehmer sind zum Tragen eines Reithelms verpflichtet, wenn geritten wird.
  • Hunde sind auf der Anlage nicht erlaubt.
  • Das Rauchen ist auf der Besucher Terrasse erlaubt.
  • Gäste-Paddocks stehen für alle Pferde bereit. Auch hier haben Kursteilnehmer Vorrang. Wasser wird vor Ort zur Verfügung gestellt. Mitgebrachtes Heu darf gefüttert werden. Nach der Benutzung muss zwingend abgeäppelt und Futterreste entfernt werden. Es ist darauf zu achten, daß benachbart stehende Pferde gegenseitig verträglich sind.
  • Eine Privathaftpflicht und Krankenversicherung, sowie eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für jedes mitgebrachte Pferd/Hund muss zwingend bestehen. Eine Unfallversicherung für den Mensch wird empfohlen.
  • Den Anweisungen der Platzaufsicht oder des Trainers ist grundsätzlich Folge zu leisten. Verstöße gegen einen oder mehrere Punkte dieser Nutzungsordnung können zu einem Platzverweis führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Nutzungsgebühren oder Anreisekosten besteht nicht.
  • Mit der Unterschrift der AGB/Nutzungsordnung erklärt sich jeder Nutzer/Besucher damit einverstanden, dass etwaig gemachte Fotos ohne Anspruch auf Vergütung von der Lock & Göde GbR verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Ein Einspruch gegen die Nutzung von Fotos und Bildern bedarf der Schriftform bereits bei der Anmeldung. Bilder oder Videos die von den auf der Anlage arbeitenden Personen oder anderen Nutzern gemacht werden, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der gezeigten Personen nicht veröffentlicht werden. 
  • Die erhobenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes aufbewahrt und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet.

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Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die oben stehende AGB und Nutzungsordnung gelesen zu haben und akzeptiere sie vollständig. Dies ist auch für jeden weiteren Besuch gültig.

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Datum, Unterschrift      (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)